Strandkorb-Vermietbedingung

der Kurverwaltung (Eigenbetrieb) der Inselgemeinde Langeoog
-nachfolgend Kurverwaltung genannt-


für die Inanspruchnahme von entgeltlichen und unentgeltlichen Dienstleistungen der Kurverwaltung im Hinblick auf die Strandkorbvermietung.

Durch die Inanspruchnahme der vorgenannten Dienstleistungen unterwirft sich der Nut-zer den nachfolgenden Bedingungen.

1/ Vorbestellung:

Die Vorbestellung eines Strandkorbes ist nur mit der gleichzeitigen Entrichtung des Kurbeitrages möglich.
Einen Frühbucherrabatt gewährt die Kurverwaltung nur für bis zum 15. Mai des laufen-den Jahres eingehende Vorbestellungen. Die jeweilige Bestellung ist abhängig davon, dass Strandkörbe und die gewünschten Strandabschnitte verfügbar sind. Ist der ge-wünschte Strandabschnitt bereits ausgebucht, erfolgt die Bereitstellung im nächstgele-genen Strandabschnitt.

Eine Stornierung der Strandkörbe ist nur insgesamt möglich. Ein Teilstorno erfolgt nicht. Die Neuberechnung der Leistung erfolgt zum jeweils aktuellen Preis, so wie Verlänge-rungen vorbestellter Strandkorbleistungen nach dem 15. Mai ebenfalls nur zum jeweils aktuellen Preis erfolgen.

Die Änderungen der Vorbestellung sind nur im Servicecenter der Kurverwaltung im Bahnhof (1. Etage) möglich.

2/ Allgemeines:

Die Kurverwaltung ist berechtigt und verpflichtet, bei zu erwartendem Hochwasser oder Sturm, den gemieteten Strandkorb vom Strand zu entfernen und in Sicherheit zu brin-gen. In diesem Fall sowie bei höherer Gewalt erstattet die Kurverwaltung die gezahlte Strandkorbmiete nicht. Die Kurverwaltung trifft allein die Entscheidung, ob der gemiete-te Strandkorb vom Strand zu entfernen und in Sicherheit zu bringen ist.

Nach der Abbergung wegen Hochwasser / Sturm oder höherer Gewalt besteht für den Nutzer kein Anspruch auf den alten Standort des Strandkorbes.

Für Beschädigungen des Strandkorbes durch ordnungswidrigen Gebrauch haftet der Mieter (Reparaturkosten etc.).

Schadenersatzansprüche des Mieters wegen Personen- und Sachschäden, die durch den Strandkorb verursacht werden, sind gegenüber der Kurverwaltung ausgeschlossen, es sei denn, es trifft die Kurverwaltung eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Verant-wortung für die eingetretenen Schäden.

Eine Rückzahlung des Mietpreises wird nur bei wichtigen Gründen vorgenommen und soweit der Strandkorb anderweitig vermietet werden kann.

Der zugewiesene Standort des Strandkorbes darf nur mit Zustimmung des Personals der Kurverwaltung verändert werden. Der Strandkorb darf nicht seewärts versetzt wer-den.

Die standortgebundenen Saisonstrandkörbe stehen maximal für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober des laufenden Jahres zur Verfügung und sind nicht tauschbar.

Die Kurverwaltung haftet nicht für im und um den Strandkorb herum abgelegtes Eigen-tum des Nutzers. Dafür ist dieser allein verantwortlich.

Der Nutzer ist nicht berechtigt, den Strandkorb weiterzuvermieten.

Sollte der Strandkorb vertragswidrig genutzt werden, erfolgt der Einzug des Strandkor-bes ohne dass der Nutzer einen Erstattungsanspruch auf das gezahlte Entgelt hat.

Ein Gebietstausch bzw. Strandkorbtausch zur gleichen Saisonzeit und mit gleicher Miet-länge ist bei freien Kapazitäten im gewünschten Bereich ohne Aufpreis möglich.

Wird über die Saisongrenzen hinaus gebucht (Nebensaison / Hauptsaison oder Haupt-saison / Nebensaison), setzt sich der zu zahlende Preis für die Gesamtmietdauer aus den Tagen der Hauptsaison und den Miettagen der Nebensaison nach dem jeweiligen Tarif zusammen.

Der 1. Juni bis 30. September des Jahres gilt als Hauptsaison; die übrige Zeit als Ne-bensaison.

Die jeweils angesetzten Preise berechnen sich pro Strandkorb. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisstaffel und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei Anmietung des Strandkorbes besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stell-platz.

Die Strandkorbmiete erhöht sich um 1,00 Euro pro Tag, wenn bei der Buchung keine gültige Langeoog-Card vorgelegt werden kann.

Erfüllungsort ist Langeoog. Stand: 01.01.2009


Kurverwaltung der Inselgemeinde Langeoog
-Strandkorbvermietung-


Der Bürgermeister
Hans Janssen