Bändchenlösung: Die Insel mit 2G
LanGeooG - die Insel mit 2G: Das neongrüne Bändchen wird kostenlos nach Prüfung des 2G-Status und Vorlage des Personalausweises um das Handgelenk gelegt und befestigt. Es ist fälschungssicher und nummeriert, jedes Exemplar kann zur Ausgabestelle zurückverfolgt werden. Zudem ist es farbecht, reiß- & wasserfest, hypoallergen und behält über mehrere Tage seine Gültigkeit.
Das Band gilt auf der ganzen Insel als Nachweis des 2G-Status und stellt somit durch die schnellere und einfachere Kontrolle eine Erleichterung für alle da. Das Tragen des Bändchens ist freiwillig, d.h. natürlich gilt nach wie vor auch das entsprechende Zertifikat auf dem Handy oder der Impfausweis als Nachweis.
Auch mit Bändchen muss aber bitte Jede*r den Impf-/Genesenennachweis bei sich haben, weil Ordnungsamt und Händler oder Gastronomen stichprobenweise die Nachweise verlangen können.
Bei der 2Gplus-Regelung reicht das Bändchen nicht als alleiniger Nachweis. Hier ist zusätzlich ein tagesaktueller Test (Selbsttest unter Aufsicht oder Schnelltest im Testzentrum) oder ein Nachweis über die 3. Impfung („Booster“) erforderlich.
Das Bändchen ist an folgenden Ausgabestellen gegen Nachweis des 2G-Status (geimpft oder genesen) und Vorlage eines amtlichen Ausweises kostenlos erhältlich:
Meerwasser-Erlebnisbad | Kurstraße 5 |
Kur- und Wellness-Center | Kurstraße 3 |
Tourist-Info/Haus der Insel | Kurstraße 1 |
Restaurant "In't Dörp" | Barkhausenstraße 6 |
Hotel Flörke | Hauptstraße 17/19 |
Nordseehotel Kröger/Restaurant "Blied" | Hauptstraße 38 |
Buddelei Urlaubsmoden | Barkhausenstraße 14 |
Restaurant "Ebbe & Flut" | Barkhausenstraße 7 |
Weinperle | Barkhausenstraße 7 |
BilderBuch (bei Anselm) | Höhenpromenade |
Der Radakteur | Barkhausenstraße 8 |
Suiten-Hotel "mare" | Kiebitzweg 8 |
Friseursalon "de Hoorsnieder" | Hauptstraße 17 |
Restaurant "Luciano" | Barkhausenstr. 2 |
Inselgoldschmiede & Schmuggelkiste | Am Wasserturm 3 |
wind Sportswear | Barkhausenstraße 1 |
Hotel "Nordwind"/Restaurant "Alte Post" | Barkhausenstraße 3 |
FAQ 2G-Bändchen
Wofür gibt es die 2G-Bändchen?
Die 2G-Bändchen dienen in erster Linie zur Erleichterung der Einlasskontrollen für die Kund*innen/Gäste beim Betreten der Geschäfte und Lokale. Für den Erhalt des Bändchens wird der 2G-Nachweis an einer der offiziellen Ausgabestellen erbracht. Anschließend kann er über das gut sichtbar am Handgelenk getragene Bändchen kontrolliert werden. Ein erneuter Nachweis der Unterlagen ist dann nicht mehr erforderlich.
Ist ein 2G-Bändchen zwingend erforderlich, um einkaufen zu gehen?
Nein. Der Nachweis über eine vollständige Impfung und Genesung kann auch direkt in den Geschäften und Lokalen erbracht werden. Niemand ist dazu verpflichtet, am Bändchen-System teilzunehmen.
Wo sind die 2G-Bändchen erhältlich?
Vor dem Fährhaus Langeoog in Bensersiel, im Erlebnisbad, an der Tourist-Info im Haus der Insel, im Kur- und Wellness-Center sowie in zahlreichen Geschäften, Lokalen und Hotels auf Langeoog.
Wie wird der 2G-Nachweis an einer Bändchen-Ausgabestelle erbracht?
An den Ausgabestellen ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) zusammen mit einem Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung vorzulegen. Beides ist auch nach Erhalt eines 2G-Bändchens für den Fall möglicher Kontrollen durch die Ordnungsbehörde mitzuführen. Die Ausweis- und Nachweispflicht bleibt bei den Kund*innen. Die Bändchen müssen persönlich abgeholt werden.
Wo braucht man keinen 2G-Nachweis?
Für Geschäfte des Einzelhandels ist kein Nachweis mehr erforderlich.
Müssen Kinder und Jugendliche auch einen 2G-Nachweis erbringen?
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Regelung ausgenommen.
Bietet das Bändchen-System ausreichend Sicherheit, dass wirklich nur geimpfte und genesene Personen die Geschäfte und Lokale betreten, in denen die 2G-Regelung gilt?
Die Ausgabe der 2G-Bändchen erfolgt ausschließlich an offiziellen Stellen durch geschultes Personal. Pro Person wird nur ein Bändchen herausgegeben und direkt am Handgelenk befestigt. Täuschungsversuche (zum Beispiel Fälschung oder Tausch der Bändchen) werden verfolgt und ordnungsrechtlich geahndet.