Fahrradfahrverbot von Ostern bis Ende Oktober
im Ortskern
im Ortskern
Aus gegebenem Anlass weist die Inselgemeinde Langeoog auf die Einhaltung der Verkehrsregeln auf der Insel hin. Selbstverständlich gilt auch auf Langeoog die Straßenverkehrsordnung.
§ 1 der Straßenverkehrsordnung fordert die ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht aller am Straßenverkehr teilnehmenden Personen. Danach hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Fußgängerzone
Die Inselgemeinde Langeoog hat im Herbst 2010 in den Bereichen Hauptstraße westlich der Einmündung des Vormann-Otten-Weges und östlich der Einmündung des Rudolf-Eucken-Weges und Am Wasserturm sowie der Barkhausenstraße von Beginn bis südlich der Einmündung der Gartenstraße eine Fußgängerzone eingerichtet.
Damit gilt bis von Beginn der Osterferien zum Ende der Herbstferien täglich in der Zeit von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr ein Fahrradfahrverbot in der Fußgängerzone. In der übrigen Zeit gelten weiterhin der Vorrang der Fußgänger und Schritttempo.
Unabhängig von dem zeitlich begrenzten Fahrradfahrverbot gilt, dass Fußgänger in der Fußgängerzone absoluten Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern haben.
Außerhalb der Fußgängerzone gilt aber auch für Fußgänger: Nutzen Sie die ausgewiesenen Gehwege.
Der Lieferverkehr (nur zum Be- und Entladen von Waren im Rahmen der Geschäftsausübung), Fahrräder und Kutschen sind, soweit sie ein Einfahrtsrecht haben, als untergeordnet zu betrachten und haben auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Lieferverkehr, der nicht anliefert oder abholt, muss die Fußgängerzone umfahren. Es gilt generelles Durchfahrtverbot.
Alle Verkehrsteilnehmer werden um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Verhalten Sie sich immer so, wie Sie es auch von anderen erwarten.
Sicherheit geht vor Schnelligkeit, das gilt besonders in Bereichen, wo sich Kinder aufhalten. Kinder schätzen die Verkehrslage noch nicht richtig ein und haben noch keinen Überblick über die Gefahren im Straßenverkehr.
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Insel Langeoog
Die Höchstgeschwindigkeit für Langeoog beträgt innerhalb der geschlossenen Ortschaft 10 km/h und außerhalb der geschlossenen Ortschaft 20 km/h. Diese Höchstgeschwindigkeiten sind im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und der Autofreiheit auf Langeoog unbedingt zu beachten.
Fahrräder
Auch für den Fahrradverkehr gilt: Rücksichtnahme geht vor! Das Miteinander im Straßenverkehr sollte auf der autofreien Insel für alle Beteiligten im Mittelpunkt stehen. Radfahrer sollten Fußgängerwege respektieren und Kindern ein Vorbild sein. Es ist viel schöner das geliehene Fahrrad für Touren im Grünen zu nutzen, als für Kurzstecken im Ortskern von Langeoog.
Aufgrund des erlassenen Kraftfahrzeugverkehrsverbots für Langeoog sind auf der Insel lediglich herkömmliche Fahrräder und die sog. Pedelecs, die Muskelkraft (per Treten) und maschinellen Antrieb kombinieren, erlaubt. Nur dieses „einfache" Pedelec bis 25 km/h ist dem herkömmlichen Fahrrad rechtlich gleichgestellt und darf auf Langeoog gefahren werden.
E-Bikes, also Fahrräder, die ohne Muskelkraft gefahren werden können, Pedelecs mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h, E-Roller, Segways, Airwheels, Hoverboards und vergleichbare Fahrzeuge unterliegen ebenfalls dem Allgemeinen Kraftfahrzeugverkehrsverbot. Eine Nutzung ist im öffentlichen Straßenraum auf Langeoog nicht erlaubt.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass um den Ortskern herum zahlreiche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung stehen. Auch in der Barkhausenstraße sind zahlreiche Abstellmöglichkeiten eingerichtet. Fahrräder müssen auch nicht überall mit hingenommen werden und kommen auch eine Zeit lang ohne ihre Besitzer aus.
Halten Sie die Rettungswege frei!!!
Ein besonders wichtiges Thema sind die Rettungswege auf der Insel. Rettungswege sind extrem wichtig, deutlich gekennzeichnet und müssen immer frei gehalten werden.
Immer wieder müssen die Feuerwehr, die Polizei und auch der Rettungsdienst feststellen, dass Feuerwehrzufahrten oder Rettungswege blockiert werden. Wertvolle Minuten gehen verloren, wenn schweres Rettungsgerät weit getragen werden muss. Diese Zeit kann unter Umständen Menschenleben kosten!
Auf den Hauptstraßen nutzen Fußgänger bitte die Gehwege, die mittlerweile oftmals sogar beidseitig vorhanden sind, und die Fahrradfahrer nutzen die Straßen.