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Zusatzfahrten ab Bensersiel in dieser Woche
Mo, 18.3., 10:30 Uhr - Mi/Do, 20./21.3., 10:45 Uhr - Fr, 22.3., 10:45 und 15:30 Uhr                    
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Unsere AGB 
für Ihren Urlaub

Unsere Bedingungen für mögliche Stornierungen und Umbuchungen für die LangeoogCard vor und während Ihres Urlaubs auf Langeoog.
Strandkorb am Langeooger Strand

1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des zwischen dem Gast und dem Tourismus-Service Langeoog geschlossenen Vertrages ist die Bestellung von Fahrkarten ggf. inklusive Gästebeitrag, Strandkorbreservierungen und Gepäcktransport. Die nachfolgenden Bestimmungen werden ergänzt durch die schriftliche Bestätigung und die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Schiffahrt der Inselgemeinde Langeoog (ABB).

2 Vertragsschluss

2.1 Online

Durch das Absenden der Bestellung auf www.langeoog.de gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar (Reservierungsbestätigung). Der Vertrag kommt durch die Zusendung der LangeoogCard oder gesonderte Bestätigung vor Anreise) zustande. Der Tourismus-Service Langeoog speichert den Vertragstext. Die AGB können jederzeit  eingesehen werden.

2.2 Fax, Post, Mail

Für die Bestellung kann der Gast auch das ausgefüllte Bestellformular (verfügbar unter https://vorbestellung.langeoog.de und im Langeoog-Prospekt) per Fax, Post oder Mail übermitteln. Der Vertrag kommt durch die Zusendung der LangeoogCard oder gesonderte Bestätigung zustande, bis spätestens vier Wochen vor Anreise.

3 Fahrkarten- und Gepäckscheinerwerb

3.1 Fahrkarten und Gepäckscheine

Fahrkarten und Gepäckscheine können unter Angabe der Reisedaten über das Online-Portal bestellt werden.

3.2 Gästebeitrag

Bei der Buchung von Fahrkarten wird der Gästebeitrag automatisch auf Grundlage der jeweils gültigen Fassung der Gästebeitragssatzung der Inselgemeinde Langeoog erhoben. Die Anrechnung mehrerer Aufenthalte auf einen Gästebeitrag nach den Bestimmungen der Gästebeitragssatzung setzt voraus, dass der Gast die anzurechnenden Zeiten jeweils bei der Buchung angibt und in dem betreffenden Kalenderjahr bereits gezahlte Gästebeiträge nachweist. Der Nachweis (Quittung) muss durch den TSL gestempelt, unterschrieben und mit Vor- und Nachnamen und der Anschrift des Gastes versehen werden oder es muss ein anderer personenbezogener Nachweis geführt werden, der den Aufenthalt des Gastes dokumentiert, etwa eine Rechnung, die die Namen der anreisenden Personen enthält.

3.3 Tarife

Die Tarife sind auch online abrufbar.

3.4 Allgemeine Beförderungsbedingungen der „Schiffahrt der Inselgemeinde Langeoog“

Im Übrigen gelten für die Beförderung mit Schiff und Bahn die Allgemeinen Beförderungs­bedingungen der Schiffahrt.

4 Strandkörbe

4.1. Anmietung

Strandkörbe stehen in der Zeit vom 01.04. – 30.09. zur Anmietung zur Verfügung und können vor Anreise bestellt werden. Die Bestellung steht unter dem Vorbehalt, dass Strandkörbe im gewünschten Strandabschnitt verfügbar sind. Ist der gewünschte Strandabschnitt ausgebucht, erfolgt die Bereitstellung im nächstgelegenen verfügbaren Strandabschnitt. Für diesen Fall ist eine einmalige Umbuchung des Strandkorbabschnitts kostenlos möglich. Für Umbuchungen gilt Ziff. 5.2.

4.2 Standort

Der Tourismus-Service Langeoog ist bemüht, Wünschen nach einem bestimmten Strandabschnitt nachzukommen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort besteht jedoch nicht. Der Tourismus-Service Langeoog behält sich das Recht vor, den Strandkorb (etwa bei zu erwartendem Hochwasser, Sturm oder höherer Gewalt) vorübergehend vom Strand zu entfernen, um Schäden zu vermeiden. Der zugewiesene Standort des Strandkorbes darf nur mit Zustimmung des Personals des Tourismus-Service Langeoog verändert werden. Der Strandkorb darf insbesondere nicht seewärts versetzt werden. Sollte vor Ort ein Strandkorbtausch oder Tausch des Strandabschnitts gewünscht sein, ist dies ausschließlich am Strand bei den Mitarbeitern des Tourismus-Service Langeoog möglich. Voraussetzung ist, dass durch den Tausch die Saisonzeit und die Mietlänge unverändert bleiben und ein Strandkorb im gewünschten Strandabschnitt verfügbar ist. Sonstige Änderungen der Vorbestellung können ausschließlich im Urlaubsservice des Tourismus-Service Langeoog vorgenommen werden.

4.3 Preise

Die Preise richten sich nach der jeweiligen aktuellen Preisstaffel.

4.4 Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz

Der Strandkorb darf nicht weitervermietet werden. Bei Weitervermietung oder anderweitig vertragswidriger Nutzung behält sich der Tourismus-Service Langeoog vor, den Strandkorb einzuziehen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des - anteiligen - Mietpreises besteht nicht. Der Tourismus-Service Langeoog kann in diesem Fall Schadensersatz für durch schuldhaften unsachgemäßen Gebrauch verursachte Schäden verlangen.

4.5. Rabatt

Für Vorbestellungen von Strandkörben, die bis zum 15. Mai des laufenden Jahres beauftragt werden, gewährt der Tourismus-Service Langeoog einen Frühbucherrabatt.

5 Rückabwicklung

5.1 Rücktritt, Stornierung

Bis 48 Stunden vor dem geplanten Anreisetag ist gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr (Ziff. 5.3) ein Rücktritt möglich. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und 48 Stunden vor dem geplanten Anreisetag beim Urlaubsservice Langeoog eingehen (per Brief an den Urlaubsservice Langeoog, Hauptstraße 28, 26465 Langeoog, E-Mail, Fax unter 04972-693-268). Die Kosten für sämtliche vorbestellte Reiseleistungen werden abzüglich der Bearbeitungsgebühr erstattet.

Für eine Rückerstattung müssen sämtliche Reiseunterlagen an den Urlaubsservice zurückgesandt werden. Eine Stornierung der Strandkörbe und Saisonstrandkörbe ist nur für die Gesamtmietdauer möglich. Witterungsbedingungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Stornierung eines Strandkorbs, es sei denn, der Mieter kann sich auf ein gesetzliches Rücktrittsrecht berufen.

Bei einer späteren Stornierung, oder Nichterscheinen werden die vollen Kosten berechnet. Ausgenommen hiervon sind nicht beschriftete und ungenutzte Gepäckleistungen sowie der Gästebeitrag. Diese Kosten werden auch bei kurzfristigem Rücktritt in vollem Umfang erstattet, abzüglich der Bearbeitungsgebühr. 

Ansprüche auf Rückerstattungen sind bis spätestens 31.12. des Erbringungsjahres geltend zu machen.  Eine Rückerstattung des Jahresgästebeitrags ist ausgeschlossen.

5.2 Umbuchung

Umbuchungen und Änderungen der Reise-/Mietzeiten können bis 48 Stunden vor Anreise schriftlich (per Brief an den Urlaubsservice Langeoog, Hauptstraße 28, 26465 Langeoog, E-Mail, Fax unter 04971-693-268) gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr (Ziff. 5.3) beauftragt werden.

Umbuchungen innerhalb von 48 Stunden vor Anreise sind grundsätzlich nicht möglich. Ausgenommen hiervon sind Umbuchungen der Abfahrtszeiten an den Serviceschaltern, vorbehaltlich freier Kapazitäten gegen Bearbeitungsgebühr (Ziff. 5.3).

 Änderungen von Strandkorbbuchungen (z.B. Änderung der Mietzeiten, Abschnittwechsel, usw.), die nach dem 15. Mai eines Jahres auf Wunsch des Gastes beauftragt werden, erfolgen zum jeweils aktuellen Preis ohne Rabatt. Strandkorbmietzeiten können nach Beginn der Mietzeit nicht mehr verkürzt werden (Teilstornierung).

5.3 Bearbeitungsgebühr

Die Bearbeitung jedes Rücktritts, jeder Stornierung, jedes Erstattungsantrages durch den Gast wird mit einer Gebühr in Höhe von jeweils 10.00 € berechnet, es sei denn, sie beruht auf einem Umstand, der vom Tourismus-Service Langeoog zu vertreten ist.

Die Bearbeitung jeder Umbuchung bzw. Änderung durch den Gast wird mit einer Gebühr in Höhe von jeweils 5,00 € berechnet.

Die Bearbeitungsgebühr wird jeweils mit einer etwaigen Gutschrift verrechnet oder mangels Gutschrift nachträglich in Rechnung gestellt.

6 Rückgabe, Beschädigung oder Verlust der LangeoogCard

6.1 Rückgabe

Die LangeoogCard bleibt Eigentum des Tourismus-Service Langeoog. Im Fall eines Rücktritts vom Vertrag ist der Gast verpflichtet, die Karte innerhalb von 14 Tagen an den Tourismus-Service Langeoog zurückzugeben. Unterbleibt die fristgemäße Rückgabe, ist der Gast verpflichtet, Kostenersatz in Höhe von 4,00 € pro Karte zu leisten.

6.2 Beschädigung

Die Karte darf nicht beschriftet, beklebt oder verunreinigt werden. Der Tourismus-Service Langeoog ist berechtigt einen Kostenersatz in Höhe von 4,00 € für jede beschriftete, beklebte oder verunreinigte LangeoogCard zu erheben.

6.3 Verlust

Bei einem Verlust der LangeoogCard kann der Gast eine Ersatzkarte beantragen. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte ist der Gast verpflichtet, Kostenersatz in Höhe von 4,00 € zu leisten und eine Bearbeitungsgebühr nach Ziff. 5.3 zu entrichten. Bei Vorlage eines (Zahlungs-)Beleges werden die vom Gast bereits bezahlten Leistungen auf die Ersatzkarte gebucht. Kann der Gast bei einem Verlust der Karte weder die tatsächliche Dauer seines Aufenthaltes nachweisen (z.B. mittels Beleg) noch glaubhaft machen (z.B. mittels Mietvertrag, Karte von Mitreisendem o.ä.), ist er verpflichtet den Jahresgästebeitrag in Höhe der jeweils gültigen Regelungen der Gästebeitragssatzung zu entrichten.

7 Zahlung

7.1 Zahlungsmittel

Die Zahlung ist per SEPA-Lastschrift oder per Rechnung möglich. Voraussetzung für den SEPA-Lastschrifteinzug ist ein Wohnsitz des Gastes in Deutschland. Lastschriften werden nur zu Lasten eines bei der Bank/Sparkasse mit Sitz in Deutschland geführten Kontos vorgenommen, über das der Besteller verfügungsberechtigt ist.

7.2 Elektronische Rechnung

Soweit der Gast seine E-Mail Adresse bei der Bestellung angibt, erklärt er sich mit der elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail durch den Tourismus-Service Langeoog einverstanden. Der Tourismus-Service Langeoog ist zur elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail nicht verpflichtet.

7.3 Fälligkeit

Bei Zahlung per Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Die Unterlagen werden nach Zahlungseingang verschickt. Im Falle des Lastschrifteinzuges wird der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Rechnungsstellung vom Konto abgebucht. Für alle anderen Zahlungsanbieter sind die Rechnungsbeträge sofort fällig.

7.4 Folgen der Nichtzahlung

Werden Kontobelastungen durch die angegebene Bank nicht eingelöst (z.B. aufgrund der Angabe falscher Kontodaten), wird der Gast und – falls abweichend – der Kontoinhaber für Onlinebuchungen über www.langeoog.de gesperrt. Die Sperre bleibt wirksam, bis die fälligen Aufträge und die durch die erfolglose Abbuchung entstandenen Kosten in Höhe von 5,00 € bezahlt sind. Auch die vorbestellten und zugesandten LangeoogCards werden bis zur vollständigen Zahlung gesperrt.

8 Gewährleistung

Bei unvorhergesehenen Ereignissen, insbesondere witterungsbedingten Änderungen des Fahrplanes, wird der Tourismus-Service Langeoog von der Pflicht zur Erfüllung aus dem geschlossenen Vertrag frei, soweit die Erfüllung nicht möglich oder zumutbar ist. Der Tourismus-Service Langeoog wird dem Gast nach Möglichkeit Alternativen anbieten oder eine bereits gezahlte Vergütung für nicht erbrachte Leistungen erstatten. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Beförderungs­bedingungen der Schiffahrt“.

9 Haftung

9.1 Unbeschränkte Haftung

Der Tourismus-Service Langeoog haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Tourismus-Service Langeoog selbst oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ferner für Schäden, die durch den Tourismus-Service Langeoog bzw. deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

9.2 Haftungsbegrenzung

Mit Ausnahme der Haftung bei Verletzung von Körper, Leib, Leben (s. Ziff. 9.1) haftet der Tourismus-Service Langeoog für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden. Von einer wesentlichen Vertragspflicht im Sinne dieser AGB ist immer dann auszugehen, wenn der Tourismus-Service Langeoog solche Pflichten schuldhaft verletzt, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Gast vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen. Im Übrigen ist eine Haftung des Tourismus-Service Langeoog ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Beförderungs­bedingungen der Schiffahrt der Inselgemeinde Langeoog“.

10 Erreichbarkeit

Der Urlaubsservice ist Werktags in der Zeit von 8:00 – 17:00 Uhr telefonisch unter 04972693-0 oder per E-Mail erreichbar.

11. Rechtswahl, Sprache

Das Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Tourismus-Service Langeoog und dem Gast unterliegt deutschem Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.