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Stellungnahme der Bürgermeisterin
zum Erlass des Landes Niedersachsen

Der Fährverkehr bleibt für alle, die Ihren ersten Wohnsitz auf der Insel haben, erhalten.

Liebe LangeoogerInnen, liebe Gäste und liebe Vermieter,

 

mit Erlass von gestern Abend (17.03.2020) hat das Land Niedersachsen umfangreiche Regelungen für das öffentliche Leben und auch speziell für den Tourismus auf den Ostfriesischen Inseln herausgegeben.

Die wichtigsten Regeln, die vorerst bis zum 18. April gelten, sind folgende:

 

  1. Ab dem 17. März 2020, 06:00 Uhr, ist es den Fährbetrieben nicht erlaubt, Urlauber oder andere Personen auf die Inseln zu befördern, die nicht Ihren ersten Wohnsitz hier haben. Ausgenommen sind Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, zur medizinischen Pflege (einschließlich Angehörigenpflege) oder zur Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs auf die Inseln müssen sowie von der Gemeinde akkreditierte Journalisten.
  2. Urlauber, die bereits auf der Insel verweilen, haben Zeit bis zum 25.03.2020 diese zu verlassen.
  3. Geschäfte müssen grundsätzlich geschlossen werden. Das gilt jedoch ausdrücklich nicht beispielsweise für Geschäfte des Lebensmitteleinzelhandels, Bäckereien, Liefer- und Bringdienste, Apotheken,  Drogerien, Banken und Sparkassen, Frisöre, Getränkemärkte, Poststellen, Reinigungen,  Zeitungsverkauf sowie Dienstleister im Gesundheitsbereich.
  4. Ebenfalls geschlossen werden müssen Bars, Clubs und Kneipen sowie kulturelle Einrichtungen und Freizeitanbieter jeder Art. Für Restaurants und Speisegaststätten wird geregelt werden, dass sie generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens bis 18 Uhr zu schließen sind.
  5. Der Sportbetrieb in öffentlichen und privaten Sportanlagen, der Betrieb von Schwimm- und Freizeitbädern oder Saunen ist ebenso untersagt wie die Nutzung von Spielplätzen.
  6. Untersagt sind außerdem jedwede Art von Zusammenkünften in Sportvereinen, religiösen Stätten oder ähnlichem. Ausgenommen hiervon sind die Sitzungen und Gremien der kommunalen Selbstverwaltung.
  7. Auch Ansammlungen im Freien mit mehr als 10 Teilnehmern sowie private Feiern mit über 50 Gästen sind ebenfalls verboten.
  8. Alle Leistungen der Daseinsvorsorge, wie Müllabfuhr etc. bleiben von diesen Einschränkungen unberührt.

 

Dieses sind insgesamt sehr weitreichende Einschränkungen, die vor allem auch unser touristisches und kulturelles Angebot auf der Insel betreffen. Auch wenn die Arbeit in der Gemeinde und den Eigenbetrieben natürlich weitergeführt wird, müssen wir alle Veranstaltungen in den kommenden Wochen absagen und unsere Einrichtungen schließen. Ich möchte jedoch betonen, dass alles dem Ziel dient, die Pandemie einzudämmen. Dies ist im Interesse eines jeden Menschen.

Die Gemeinde wird so schnell wie möglich Kontaktadressen und eine Verfahrensweise vorstellen, die es ermöglicht Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Der Fährverkehr wird bis auf weiteres erfolgen, die Inselversorgung ist über den Frachtverkehr gesichert.

Da von der Schließung auch die Verwaltung im Rathaus betroffen ist, bitte ich darum, in dringenden Fällen telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr und zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit sind viele Mitarbeiter nicht zur üblichen Zeit oder am gewohnten Ort anzutreffen. Dies ist zwingend notwendig.

Ich bitte Sie sehr, auch im privaten Umfeld die persönlichen Kontakte auf ein absolut notwendiges Maß zu beschränken, damit das Inselleben vom Krankheitsverlauf weitgehend unbeeinträchtigt bleiben kann.

Diese Regelungen für das Leben auf der Insel haben natürlich gravierende Folgen. Viele von uns werden in nächster Zeit besonders unter den Auswirkungen der Einschränkungen und des Besuchermangels zu leiden haben. Wir, die wir alle vom Tourismus leben, sind hier zu besonderer Solidarität aufgerufen und ich hoffe hier auf viel Kreativität und ein starkes Gemeinschaftsgefühl.

In diesem Sinne die besten Wünsche für Sie und für unsere Insel

Ihre

Bürgermeisterin Heike Horn und Team

 

 

 

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