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Mögliche Verspätungen & zusätzliche Abfahrt
Sehr geehrte Damen und Herren,

das BSH rechnet am Donnerstagmorgen, dem 01.05.2025, mit Niedrigwasserständen, die 50 cm unter dem Normalwert liegen.
Aus diesem Grund kann es bei den Abfahrten um 09:30 & 10:30 Uhr ab Bensersiel und bei den Abfahrten um 08:00 & 09:15 Uhr ab Langeoog zu Verspätungen kommen, Busverbindungen sind nicht garantiert.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Am Sonntag, 4. Mai 2025, wird von der Schiffahrt Langeoog eine zusätzliche Abfahrt um 10:15 Uhr ab Bahnhof Langeoog angeboten.

Bitte beachten Sie bzgl. kurzfristiger, wetterbedingter Fahrplanänderungen immer auch die Informationen in der LangeoogApp und/oder auf der Langeoog-Homepage.
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Hauptstrand auf Langeoog ist das ganze Jahr über barrierefrei erreichbar

 

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

(Langeoog, 30.05.2021)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.langeoog.de.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Unterkunftssuche über Feratel
  • Veranstaltungskalender über vibus.de
  • Das Vorbestellerportal für die LangeoogCard

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Bei den Programmen handelt es sich um eingebundene Programme in unsere Website,
auf die wir leider keinen Einfluss haben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 30.05.2021 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Tourismus-Service Langeoog        
Hauptstraße 28
26465 Langeoog
info@langeoog.de

Schlichtungsverfahren:  

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: